Viele Migranten haben in Deutschland eine neue Heimat gefunden, sind integriert und sehen es als konsequenten Schritt, auch den deutschen Ausweis in den Händen zu halten. Ausländer, die in Deutschland leben, erhalten durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die gleichen Rechte und Pflichten wie die in Deutschland geborenen Deutschen. Das Recht auf politische Teilhabe durch das aktive und passive Wahlrecht ab dem 18. Lebensjahr, die europaweit freie Berufswahl und die visafreie Einreise in zahlreiche Länder der Welt sind nur einige Vorteile, die eine Einbürgerung mit sich bringt.
"Viele meinen, durch die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit einen Identitätsverlust zu erleiden. Die Einbürgerung gibt ihnen aber vielmehr die Möglichkeit, das Land auch politisch mitzugestalten. Dadurch wird die eigene Identität mit der neuen Heimat eher noch gestärkt", ergänzt Gisela Bernert, Sachbearbeiterin für Einbürgerungen.
Im vergangenen Jahr konnte Landrat Dr. Alexander Saftig 246 Bürgern die Einbürgerungsurkunde überreichen. Damit liegen die Einbürgerungszahlen des vergangenen Jahres weiterhin auf einem hohen Niveau. "Wer in Deutschland lebt und seine Heimat hier gefunden hat, soll das Land mitgestalten und als gleichberechtigter Staatsbürger handeln und behandelt werden. Insbesondere junge Leute, die hier aufwachsen, sollen sich aktiv in die Politik und Gesellschaft einmischen", so Saftig.
Viele ausländische Mitbürger zögern bei der Entscheidung über eine Antragstellung. Neben bürokratischen Hürden steht oft ein persönlicher Zwiespalt der Entscheidung entgegen. Eine eingebürgerte Türkin schilderte ihre persönlichen Bedenken: "Immer wieder haben mich Befürchtungen geplagt, durch den Wechsel der Staatsbürgerschaft die Bindung zu meiner alten Heimat zu verlieren." Die Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde stehen den Antragstellern während des Verfahrens mit Rat und Tat zur Seite. Interessenten erhalten wichtige Informationen zu den Verfahrensfragen: Was sind die Voraussetzungen für eine Einbürgerung? Ist ein Einbürgerungstest immer notwendig? Welche Sprachkenntnisse sind nötig, und wo können Tests und Kurse absolviert werden?
Interessenten erhalten weitere Informationen im Internet unter www.kvmyk.de oder bei der Einbürgerungsbehörde: Gisela Bernert, Tel. 0261/108 495, E-Mail gisela.bernert@kvmyk.de, und Klaus Hammes, Tel. 0261/108 323, E-Mail klaus.hammes@kvmyk.de