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Koblenz/Kreis MYK: Firmen können Gewerbesteuer im Internet vergleichen

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Koblenz/Kreis MYK - Ab sofort hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz einen Gewerbesteuerrechner auf ihrer Internetseite, mit dem Firmeninhaber und solche, die es werden wollen, die Hebesätze im Kammerbezirk miteinander vergleichen können.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer, die ich zu zahlen habe, wie berechnet sie sich, und wie stark würde ich anderswo zur Kasse gebeten? Fragen, die sich jetzt jeder Unternehmer selbst beantworten kann. Denn ab sofort hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz einen Gewerbesteuerrechner auf ihrer Internetseite, mit dem Firmeninhaber und solche, die es werden wollen, die Hebesätze im Kammerbezirk miteinander vergleichen können.

Für Robert Lippmann, IHK-Geschäftsführer Standortpolitik, Koordination und Kommunikation, will die Kammer mit diesem Rechner bei einem "wichtigen Faktor bei der Standortentscheidung" Hilfestellung geben. Über die Startseite des Internetauftritts der Kammer (www.ihk-koblenz.de) lässt sich die Excel-Datei anklicken, in der die Hebesätze aller 288 Städte und Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern aus dem Kammerbezirk Koblenz gespeichert sind.

Gibt man die Rechtsform des Unternehmens (Personen- oder Kapitalgesellschaft), den Gewinn nach Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer sowie mögliche gewerbesteuerliche Hinzurechnungen (etwa Zinsen von Mieten) und Kürzungen (wie bestimmte Pachterträge oder Spenden) ein, lässt sich die Steuerlast ermitteln und auch mit einem anderen Standort vergleichen.

Auch die Entwicklung der Hebesätze zwischen den Jahren 2009 und 2013 ist mit diesem Rechner nachzuvollziehen. Ergänzt wird die vergleichende Berechnung noch durch eine grafische Umsetzung im Fünfjahresüberblick. Da die Steuermesszahl als Grundlage zur Berechnung des Steuermessbetrages bundeseinheitlich 3,5 Prozent beträgt, ist der Vergleich der Zahlen recht einfach und übersichtlich.

Aus dem Kreis Mayen-Koblenz sind 38 Städte und Gemeinden gelistet. Die Spanne der Hebesätze reicht hier von 330 Prozent (zum Beispiel in Bell und Lonnig) über 380 Prozent (in Andernach, Mayen, Münstermaifeld) bis hin zu 390 Prozent in Bendorf.

Am weitesten verbreitet sind jedoch Hebesätze zwischen 350 und 360 Prozent. Deutlich teuerer wird es in der kreisfreien Stadt Koblenz mit einem Hebesatz von 410 Prozent. Das Oberzentrum erreicht damit auch den höchsten Wert im gesamten Kammerbezirk. Rein theoretisch betrachtet, müssten sich also Betriebsinhaber, die vom günstigsten Hebesatz der Region profitieren wollen, in Windhagen ansiedeln. Die Gemeinde im Kreis Neuwied rechnet auf Grundlage eines Hebesatzes mit 325 Prozent.

Die Zahlen bezieht die IHK direkt vom Statistischen Landesamt, die Werte für das Jahr 2013 beruhen allerdings auf vorläufigen Angaben. Die vergleichsweise deutlichen Unterschiede bei den Hebesätzen im nördlichen Rheinland-Pfalz führt Robert Lippmann einerseits auf einen unterschiedlichen Finanzbedarf der Kommunen zurück.

Als Beispiel nennt er hier ungleiche Belastungen bei den Sozialausgaben. Andererseits spiegeln sich nach Ansicht des IHK-Experten aber auch Einflüsse durch eine gute Infrastruktur (naher Autobahnanschluss, schnelles Internet) in den Hebesätzen wider.

"Ich würde mir wünschen, dass nicht nur Unternehmer diesen Rechner nutzen, sondern auch die Kommunen, um zu schauen, ob man im Standortwettbewerb mit den eigenen Hebesätzen nicht vielleicht zu hoch liegt", erklärt der Geschäftsführer im Gespräch mit unserer Zeitung.

Nach Angaben der Industrie- und Handelskammer sollen die Daten in diesem Rechner einmal im Jahr aktualisiert werden, möglichst zeitnah nach den Haushaltsberatungen in den jeweiligen Städten und Gemeinden.

Auch eine Ausweitung der Datei auf Orte unter 1000 Einwohner hat die Industrie- und Handelskammer im Auge. "Unser Ziel ist eine Vollerhebung", verrät Lippmann. Ob dies allerdings schon, wie erhofft, im kommenden Jahr klappt, lässt er noch offen.

Markus Kratzer/Reinhard Kallenbach

Im Oberzentrum Koblenz wird es am teuersten

Wer zahlt wo wie viel Gewerbesteuer? In einer ersten Musterberechnung gehen wir von einer kleinen Personengesellschaft mit einem Jahresgewinn von 50 000 Euro aus. Hauptsitz ist Mayen. Nach Abzug des Freibetrags in Höhe von 24 500 Euro würden 25 500 Euro zur Berechnung herangezogen. Das Mayener Unternehmen müsste unter dem Strich Gewerbesteuern in Höhe von 3392 Euro zahlen. Ein Trost: In Mayen ist der Hebesatz mit 380 Prozent seit 2009 unverändert. Hätte das gleiche Unternehmen seinen Sitz in Koblenz, wären 3659 Euro fällig. Denn: Im Oberzentrum liegt der Hebesatz seit der Erhöhung 2011 bei 410 Prozent. Anders Mülheim-Kärlich. Hier liegt der Hebesatz lediglich bei 355 Prozent. Die Belastung würde auf 3168 Euro sinken. Würde das Unternehmen hingegen seinen Sitz nach Lonnig oder Bell verlegen, wo mit jeweils 330 Prozent der geringste Satz im Kreisgebiet erhoben wird, wären nur 2945 Euro zu zahlen.

Deutlich teurer wird es übrigens für Kapitalgesellschaften, zu denen beispielsweise die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört. Für diese Unternehmen fällt nämlich bei der Gewerbesteuer der Freibetrag in Höhe von 24 500 Euro weg, weil sie wegen der niedrigeren Körperschaftsteuer im Vergleich zu den Personengesellschaften in der Regel steuerlich besser gestellt sind. Dazu unsere zweite Beispielrechnung.

Würde unser Mayener Musterunternehmen zu einer GmbH umfirmieren, müssten Gewerbesteuern in Höhe von 6650 Euro gezahlt werden. In Koblenz wären sogar 7175 Euro fällig, im benachbarten Mülheim-Kärlich dagegen nur 6213 Euro. Am günstigsten würde es in Bell und Lonnig. Hier müsste das Unternehmen lediglich 5775 Euro bezahlen.

Fazit: Die Höhe der Gewerbesteuern dürften für die wenigsten Unternehmen der Grund für eine Umsiedlung sein. Im Falle unserer Musterpersonengesellschaft liegt die Differenz zwischen dem steuerlich teuren Koblenz und den günstigsten Standorten bei nur 714 Euro. Bei einer Umfirmierung dieses Unternehmens zur Kapitalgesellschaft läge die Differenz bei 1400 Euro. Ein Grund umzuziehen, ist das wahrlich nicht. Auch beim Blick in die Nachbarkreise bestätigt sich der Eindruck. Wichtigere Kriterien für Standortentscheidungen sind daher Infrastruktur und Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz.


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