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Koblenzer Altstadt: Lounge-Möbel müssen nicht weg

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Altstadt - Teilerfolg für Markus Konieczny: Der Koblenzer Altstadtwirt muss seine "Möblierung" vor seinem Lokal am Jesuitenplatz vorerst nicht beseitigen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz jetzt entschieden. Was heißt das jetzt für die anderen Wirte?

Das Urteil bedeutet nämlich nicht, dass ab sofort alle Altstadtwirte ihre Außenbewirtschaftung nach Herzenslust mit sogenannten Lounge-Möbeln ausstatten dürfen.

Ein Blick zurück: Markus Konieczny hatte kurz vor Eröffnung seines Lokals "Authentisch" im März von der Stadt Koblenz eine Sondernutzungserlaubnis erhalten. Dies berechtigt ihn, im öffentlichen Straßenraum Tische und Stühle aufzustellen. Der Gastwirt entschied sich für zwei Sofas und vier Sessel. Das Problem: Diese Lounge-Möbel werden in der seit Dezember gültigen Gestaltungsrichtlinie der Stadt nicht ausdrücklich genannt. Das Ordnungsamt verfügte deshalb die Entfernung der Möbel bis zum 1. Juni (die RZ berichtete). Gleichzeitig drohte die Verwaltung ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro für den Fall an, dass der Wirt der Anweisung nicht folgt. Der legte über seine Anwältin Zemfira Dlovani Widerspruch ein.

Die Juristin beantragte beim Verwaltungsgericht auch vorläufigen Rechtsschutz. Mit Erfolg. Wie das Verwaltungsgericht mitteilte, habe das Interesse des Gastronomiebetriebs, die Anordnung vorerst nicht vollziehen zu müssen, Vorrang vor den öffentlichen Belangen. Außerdem stellten die Richter fest, dass noch nicht abschließend bewertet werden könne, ob die geforderte Beseitigung der aufgestellten Möbel von der Straße rechtmäßig ist. Das Gericht bemängelte zwar, dass der Wirt die notwendige straßenrechtliche Genehmigung für Sofas und Sessel nicht eingeholt hatte, fragt aber auch, ob die Stadtverwaltung das ihr zustehende Ermessen fehlerfrei ausgeübt habe. Ob die Bewertung der Stadt zutrifft, ist für die Richter ebenfalls fraglich. Aus ihrer Sicht kann nicht abschließend bewertet werden, ob die Stadt bei ihrer Anordnung den Gleichheitsgrundsatz beachtet habe, weil auch andere Betriebe Möbel platziert hätten.

Wie es nun weitergeht? Die Stadt könnte beim Oberverwaltungsgericht Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Markus Konieczny hofft jedoch, dass es nicht so weit kommt. Er hat inzwischen mit einigen Ratsmitgliedern gesprochen, die in der Sache für alle Betroffenen aktiv werden wollen. Offenbar wurde erkannt, dass die Richtlinie einige Geburtsfehler hat, die bis zur Saison 2014 behoben werden könnten.

Von unserem Redakteur Reinhard Kallenbach


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