Koblenz - Vorletzter Verhandlungstag im Missbrauchsprozess gegen einen 47-jährigen Koblenzer: Nachdem die drei mutmaßlich missbrauchten Kinder und deren Eltern bereits ausgesagt hatten, wurde nun ein weiteres Mädchen vernommen.
Von unserem Mitarbeiter Peter Karges
Vorletzter Verhandlungstag im Missbrauchsprozess gegen einen 47-jährigen Koblenzer: Nachdem die drei mutmaßlich missbrauchten Kinder und deren Eltern bereits ausgesagt hatten, wurde nun ein weiteres Mädchen vernommen. Die heute 13-Jährige war vor fünf Jahren mit dem jüngsten der drei Kinder befreundet. Zusammen mit ihrer Freundin besuchte sie damals auch den Angeklagten in seiner Wohnung. "Meine Freundin schlug mir damals vor, dass wir zu ihrem Patenonkel gehen", sagte das Mädchen der Richterin Monika Fay-Thiemann, Vorsitzende der neunten Strafkammer des Landgerichts.
Man habe dort am Computer gespielt. Nach einer gewissen Zeit sei ihre Freundin schließlich auf die Toilette gegangen. Der Angeklagte habe sich daraufhin ihr genähert und ihr selbst an den Po gefasst. "Ich hab’ dann aber die Hand weggeschlagen, bin aufgestanden und habe schließlich gesagt, dass ich jetzt gehen möchte", erklärte die 13-Jährige vor Gericht. Als sie den Vorfall später ihrer Freundin geschildert hat, habe diese erklärt, dass ihr Patenonkel sie ständig anpacke, dann aber "richtig", und er sie zwinge, ihn anzupacken. Außerdem habe sie ihr gesagt, dass sie Angst habe, dies zu erzählen, weil der Angeklagte ihr gedroht habe, dass dann etwas Schlimmes passiere. Nach diesem Besuch habe sie entschieden, die Wohnung des Angeklagten zu meiden.
Außer der 13-Jährigen sagten am letzten Tag der Beweisaufnahme auch die Polizisten aus, die die drei Mädchen im vergangenen Jahr bei der Aufnahme der Anzeige vernommen haben. Beide Beamten betonten, dass es keine Auffälligkeiten bei der Erzählweise der Mädchen gegeben habe und dass die Aussagen prompt geäußert seien. Zudem relativierte sich die Zeit, in der der Angeklagte mit seiner Ehefrau zusammengelebt hat. Hatte die Ehefrau im Prozessverlauf noch behauptet, man habe das erste Jahr nach der Hochzeit im Sommer 2010 zusammen gewohnt, so betonte der Angeklagte nun, dass er zwei Wochen nach der Trauung aufgrund eines heftigen Streits ausgezogen sei. Erst ein Jahr später habe man sich dann wieder zusammengerauft und sei wieder zusammengezogen.
Der Prozess wird am Montag nun fortgesetzt. Dann ist mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage, der Verteidigung sowie mit dem Urteil zu rechnen. Der Angeklagte war bislang nicht vorbestraft.