Koblenz - Die Partei Die Rechte plant für den 15. März eine Demonstration in Koblenz.
Von unserem Redakteur Ingo Schneider
Die Partei Die Rechte plant für den 15. März eine Demonstration in Koblenz. Ein entsprechender Antrag des im Dezember gegründeten Landesverbands liegt dem Ordnungsamt vor, wie dessen Chef, Reiner Klug, auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt. Die Neonazis rufen auf zur "Solidarität" mit den Mitgliedern des Aktionsbüros Mittelrhein, die im Mammutprozess angeklagt sind, der seit 2012 vor dem Koblenzer Landgericht läuft.
Ursprünglich, so Klug, hatten sie als Demogrund angegeben, man wolle gegen die lange U-Haft der restlichen sieben Angeklagten um den Spitzenkandidaten für die Europawahl, Sven Skoda, protestieren. Doch dieser Grund ist weggefallen, da diese jüngst aus der Haft entlassen wurden (die RZ berichtete). Für die Neonazis aber offenbar kein Grund, nicht zu demonstrieren: Auf der Facebook-Seite berichtet der Landesverband selbst am 7. Januar über die Freilassung, ruft aber am 10. Januar zur Teilnahme an der Demo unter dem Motto "Zusammenhalt ist unsere Stärke - Gegen Repression und Behördenwillkür - Solidarität mit Sven und den anderen" auf.
Als Herausgeber zeichnet der neue Landesvorsitzende Oliver Kulik für den Aufruf verantwortlich. Ebenfalls genannt als "verantwortlich im Sinne des Presserechts" ist der bundesweit bekannte Rechtsradikale Christian Worch, Gründungsvorsitzender der Partei Die Rechte.
"Das Thema der Demo kann man nachträglich ändern", erläutert Klug - bis 48 Stunden vor der Veranstaltung. Wer eine Demo anmeldet, muss neben dem Thema, Zeit und Ort, den Marschweg, die Ordnerzahl und einen Veranstaltungsleiter samt Erreichbarkeit angeben. Und es muss angekündigt sein, ob der Einsatz von Lautsprechern geplant ist. Eine Genehmigung für die Demo muss die Stadt nicht aussprechen. Sie erlässt nur eine ordnende Verfügung. Und man stimmt sich gemeinsam mit Veranstalter und Polizei über die Einzelheiten im Vorfeld ab.
Ein Verbot, so Reiner Klug, ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, da das Grundgesetz die Versammlungsfreiheit garantiert. Beim jüngsten Aufmarsch der Rechten im August 2012 hatte die Stadt ein Verbot erlassen - und war damit vor dem Verwaltungsgericht gescheitert.