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Vögel ständig belästigt: Am Koblenzer Schwanenteich ist Angeln jetzt verboten

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Koblenz - Enten und Schwäne werden ständig belästigt, Karpfen werden gefangen, fotografiert und dann wieder ins Wasser geworfen, Boote schippern über den Schwanenteich: Angesichts dieser Vorfälle zieht die Fischereibehörde die Notbremse

Am Schwanenteich an der Rheinlache darf nicht mehr geangelt werden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat dies entschieden – sie reagiert damit auf vielfältige Beschwerden bezüglich der Störung der Wasservögel durch die Angler.

Das Verbot ergeht im Einvernehmen mit dem Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz als zuständigem Fischereipächter, teilt die SGD Nord in Koblenz mit. Offenbar gab es in jüngster Vergangenheit gravierende Vorfälle am Schwanenteich, wie aus der Mitteilung der Behörde ersichtlich ist.

So wirken sich die Störungen der Wasservögel wohl so stark aus, dass sich Schwäne und Enten teilweise gar nicht mehr an das Ufer trauen, weil dieses so häufig von Anglern belegt wird. Das städtische Ordnungsamt stellte zudem in der jüngeren Vergangenheit fest, dass immer häufiger Boote auf dem Teich unterwegs waren und sogar Personen die Insel mit dem Schwanenhäuschen betraten. Die SGD spricht dabei von einer „erheblichen Vergrämungswirkung auf die Wasservögel".

Hinzu kommen Hinweise darauf, dass Angler sich nicht gemäß der Gepflogenheiten der „ordnungsgemäßen Fischereiausübung" verhalten haben. So seien am Schwanenteich gezielt große Karpfen geangelt worden – jedoch nur, um sich mit ihnen fotografieren zu lassen und sie danach wieder ins Wasser zu werfen. Das „konnte nicht länger toleriert werden", stellt die SGD klar.

Und weil dazu auch noch Futter ins Wasser gegeben wurde, ist die Rheinlache, ein „austauscharmer Wasserkörper", zusätzlich belastet und sein Sauerstoffhaushalt erheblich beeinträchtigt worden.

Da auch der Landesfischereiverband die Meinung der SGD Nord teile, dass eine fehlgeleitete Angelfischerei die Ursache für die Beeinträchtigungen ist, wird im Fischereierlaubnisschein seit Jahresbeginn der Schwanenteich im Endabschnitt der Rheinlache als „von der Fischereiausübung ausgenommene Fläche" deklariert. Die übrigen Uferbereiche in den Rheinanlagen sind davon nicht betroffen.

„SGD Nord und Landesfischereiverband hoffen nun, dass durch diese Maßnahme die Störungen der Wasservögel in Zukunft ausgeschlossen, zumindest aber verringert werden können", heißt es abschließend.


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