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Ausbaupläne in Lehmen sorgen für Disput

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Die Veranstaltung sei ein "ausdrücklicher Wunsch" der Verwaltung gewesen, betonte Verbandsgemeindebürgermeister Bruno Seibeld, weil beim Bauamt immer wieder Anfragen eingegangen seien. Das große Interesse liegt in der Diskussion um die Einführung der wiederkehrenden Beiträge begründet. Denn die Hauptstraße ist das erste Projekt, dass mit diesen finanziert werden könnte.

Am kommenden Dienstag will der Rat entscheiden, ob die wiederkehrenden Beiträge in der Satzung festgeschrieben werden oder nicht. Bürgermeister Günter Deis betonte, dass es ihm daher wichtig gewesen sei, die Bürgerversammlung noch vorher durchzuführen.

Die Pläne stellte Bauingenieur Klaus Boosfeld vom Bauamt der VG vor. Er skizzierte den zeitlichen Verlauf - von der Entwicklung der Idee innerhalb der Dorfmoderation bis hin zum letzten und noch aktuellen Planungsstand vom Januar 2010. Die Planung selbst hat das Planungsbüro Hicking aus Altenahr übernommen. Auf Nachfrage der RZ erklärte Bauingenieur Heiner Hicking, dass er vom Gemeinderat die Ansage bekommen habe, eine bezahlbare, praktikable Straße zu machen. "Die Straße ist sowohl von der Gestaltung als auch in der Materialwahl Durchschnitt bis Unterdurchschnitt", so Hicking.

Unter anderem das wird aber angezweifelt. So störten sich viele der Anwesenden vor allem an den Kosten in Höhe von 725 000 Euro, die für Hauptstraße und Nebengassen anfällt. Unter anderem wurde gefragt, ob es eine einfache Sanierung der 40 Jahre alten Straße nicht auch tun würde. "Experten sagen, dass das nichts bringt, eine Straße in diesem Alter zu sanieren", sagte Deis. "Anhand der Bohrungen sieht man, dass da kein frostsicherer Ausbau vorhanden und der bindige Anteil viel zu groß ist", erklärte Boosfeld. In Sachen Bohrungen gab es ebenfalls viele Nachfragen. Das beauftragte Unternehmen habe an vier Stellen gebohrt, um Bodenproben zu entnehmen, informierte Boosfeld. Laut einigen Zuhörern an den falschen Stellen. Man habe überhaupt nicht in der Hauptstraße, sondern in den Nebengassen gebohrt und könne daher keine konkreten Aussagen machen.

Weiterer Punkt: die Gestaltung. Boosfeld erklärte, dass die Straße als Mischverkehrsfläche ohne Gehweg geplant sei. Der Ausbau sei erst mal als bituminös vorgesehen. Er betonte dabei immer wieder, dass über die Pläne noch kein Gremium entschieden habe, sodass es sicher noch zu Änderungen kommen könne. Auch hier gab es an der ein oder anderen Maßnahme Kritik zu hören.

Trotz der Worte von Bruno Seibeld, der erklärte, dass es bei der Veranstaltung nur um die Pläne für die Hauptstraße gehe, kamen Zuhörer immer wieder auf die wiederkehrenden Beiträge zu sprechen. Viele äußerten Bedenken, dass Projekte überhaupt erst durch die neue Finanzierungsart angegangen werden könnten. Ein Zuhörer sagte: "Wenn wir beim Einmalbeitrag bleiben, ist der Gemeindeanteil höher. Dann ist doch die Finanzierung infrage gestellt, oder?" Deis antwortet darauf nur mit "Nein". Auf die Frage, warum die Entscheidung nicht vertagt werden könne, antwortete er: "Es sind alle Meinungen ausgetauscht, sodass wir einen Punkt setzen müssen."

Eine Frau erklärte: "Ich habe die Gemeinde noch nie so gespalten gesehen." Sie kritisierte, dass die Ratsmitglieder sich für ihre ehrenamtliche Arbeit angreifen lassen müssten. Sie sagte aber auch: "Warum wartet ihr mit der Entscheidung nicht bis nach der Wahl?"

Volker Schmidt

Wiederkehrende Beiträge vor dem Bundesverfassungsgericht

Rund 40 Prozent der Gemeinden im Land haben die wiederkehrenden Beiträge im Straßenbau bereits in ihrer Satzung verankert. Rechtsanwalt Gerd Thielmann vom Gemeinde- und Städtebund setzt sich seit Jahren mit dieser komplizierten Materie auseinander. Und auch er hat sich kein abschließendes Urteil darüber gebildet. "Es gibt Vor- und Nachteile", sagt er. Egal, ob mit Einmal- oder wiederkehrenden Beiträgen: Man müsse dem Anlieger weh tun. Auch rechtlich gesehen sind die wiederkehrenden Beiträge noch ein Thema. So hat das Koblenzer Verwaltungsgericht 2011 entschieden, dass es verfassungswidrig sei, wenn alle Grundstücksbesitzer im Ort für die Sanierung einer Straße aufkommen, und hat den strittigen Passus im Kommunalgesetz des Landes dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Thielmann hält es für unwahrscheinlich, dass das Gesetz dadurch kippt. "Die wiederkehrenden Beiträge gibt es seit 1986. Das Koblenzer Verwaltungsgericht ist das einzige, dass bislang etwas zu beanstanden hatte." In der Diskussion gehe es hauptsächlich um große Abrechnungsgebiete, wie sie in Städten vorkommen - wenn Bürger zum Beispiel für eine mehr als zehn Kilometer entfernte Straße bezahlen müssen. vos


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