Wegen des Besitzes von Amphetamin, Beleidigung, Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung kassierte sie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Der Vorwurf, Falschgeld in Umlauf gebracht zu haben, wurde im Verlauf der Verhandlung indes fallen gelassen.
Hat die 35-Jährige im Januar dieses Jahres bewusst versucht, zweimal 100 Euro Falschgeld in dem Spieltreff am Wallersheimer Weg zu wechseln? Vor Gericht sagte sie: "Nein, ich habe das Geld von einem Freund bekommen und wusste nicht, dass es Falschgeld war." Aufgefallen waren die "Blüten" einer Angestellten, weil der Wechselautomat die Scheine nicht annahm, ebenso wenig das Prüfgerät. Auf das Falschgeld angesprochen, ersetzte die Angeklagte dieses durch echte Scheine. Dennoch rief die Spielhallen-Angestellte die Polizei.
Noch am selben Abend wurde die 35-Jährige mit Drogen erwischt. Sie widersetzte sich der Festnahme, wie auch schon einige Male zuvor, als sie die Beamten, wüst beschimpft und beleidigt hatte. Sie ließ sich nicht fixieren, verletzte einen Beamten und drohte der Polizei, dass sie "sie fertig macht". Auf dem Polizeigelände fuhr sie gegen einen Schrankenkasten und beschädigte ihn.
In all diesen Fällen waren Alkohol und Drogen die Antriebsfeder. Seit 1995 nimmt die heute 35-Jährige Amphetamin, später kam der Alkohol hinzu. Einmal zog sie eine Therapie durch, doch sie wurde rückfällig. Den zweiten Therapieversuch brach sie ab. Die Angeklagte gestand vor Gericht ihre Taten. Nur, dass sie bewusst das Falschgeld in den Handel gebracht habe, bestritt sie. Das Gegenteil konnte ihr niemand beweisen, deshalb wurde dieser Anklagepunkt eingestellt.
"Ohne erneute Therapie wird sie es nicht schaffen", sagte Staatsanwältin Andrea Maier in ihrem Plädoyer. Im Drogenrausch eskaliere die Angeklagte, und es komme zu den Straftaten. Sie entwickele geradezu eine Polizistenphobie. Maier beantragte zwei Jahre Freiheitsentzug ohne Bewährung - mit dem Ziel, eine Therapie zu beginnen.
Auch Verteidiger Ernst Johann war der Meinung, ohne Therapie könne seine Mandantin ihr massives Drogenproblem nicht lösen. Er hofft nun, dass sie die Kurve kriegt und einen Kostenträger für die Therapie findet.
Das Schöffengericht mit Richterin Anke van den Bosch schloss sich den Anträgen an. In die zwei Jahre Haft ist eine widerrufene Bewährungsstrafe einbezogen. "Wenn Sie sich nicht um eine Therapie bemühen, werden weitere Taten und Strafen folgen", sagte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Von unserer Mitarbeiterin Renate Holbach