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Bendorfer verkauft gemieteten Mercedes für Spottpreis

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Der Verkäufer, ein Mann aus Bendorf (42), wurde nun vom Koblenzer Schöffengericht wegen Betrug und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen und 100 Sozialstunden ableisten.

So spielte sich das "Geschäft" ab: Der nun Verurteilte bat einen Kumpel (57), am 15. Dezember 2008 das Auto bei einem Koblenzer Verleiher zu mieten. Denn der Kumpel besaß eine Kreditkarte. Als Rückgabedatum wurde der 19. Dezember vereinbart. Noch am gleichen Tag übernahm der 42-Jährige den Wagen und verkaufte ihn drei Tage später am Wittlicher Bahnhof an einen Mann aus Hamburg, der mit zwei Freunden angereist war. Auf einen Kaufvertrag wurde verzichtet. Das Geld wurde in 50- und 100-Euro-Scheinen bar übergeben. Der Kraftfahrzeugbrief habe täuschend echt ausgesehen, sagte der neue Besitzer als Zeuge vor Gericht.

Schon zwei Tage davor hatte der 57-Jährige den Mercedes als gestohlen angezeigt. Der Mann war als Mittäter in einem früheren Verfahren zu einer 20-monatigen Haftstrafe verurteilt worden, die er nun - mittlerweile als Freigänger - in der JVA Diez absitzt. Im Januar 2009 hatte er außerdem einen 60 000 Euro teuren BMW gemietet, der dann verkauft wurde. Hier war als Verkäufer von einem unbekannten Dritten die Rede, den der Verurteilte nicht nennen wollte. Der 57-Jährige blieb als Zeuge zunächst bei der gleichen Geschichte, die ihm die Richter schon in seinem Prozess nicht geglaubt hatten: Er habe den Mercedes gemietet, um damit bequem nach Spanien zu reisen, um dort einen Lottogewinn abzuholen, sagte er.

Richter Wolfgang Pitz bohrte nach: "Sie hatten das Auto doch nur für vier Tage gemietet und noch keinen festen Reisetermin. Wieso erzählen sie uns wieder die alte unwahre Geschichte, die Sie ja auch hinter Gitter gebracht hat?" Der Zeuge: "Hier geht es um Menschlichkeit. Ich verpfeife keinen Kumpel." Darauf Pitz: "In einer Gesellschaft, in der es nur ums Geld geht, bleibt die Menschlichkeit oft auf der Strecke."

Als Staatsanwalt Dr. Hartmut Engels dem Zeugen deutlich machte, dass bei erneuter Falschaussage sein Freigängerstatus gefährdet sei, überlegte es sich der 57-Jährige anders. Und daraufhin legte auch der Angeklagte ein Geständnis ab. Beide wollen von dem bislang Unbekannten je 1500 Euro Provision erhalten haben. Als Indiz für dessen Existenz mag gelten, dass der Verurteilte kaum lesen und schreiben und damit auch keine Internetgeschäfte tätigen sowie Kfz-Briefe fälschen könne, so sein Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich ein weiteres Verfahren einleiten.

Von unserem Mitarbeiter Winfried Scholz


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