Quantcast
Channel: Newsletter der Rhein-Zeitung: Wirtschaft in Rheinland-Pfalz
Viewing all articles
Browse latest Browse all 11589

Rheinanlagen: Investor ist auf Werbe-Tour

$
0
0

Koblenz - Über die Hotelbaupläne für das Areal des Café Rheinanlagen in Koblenz wird wohl schon bald der Stadtrat entscheiden, nach RZ-Informationen möglicherweise sogar noch vor der Kommunalwahl im Mai.

Von unserem Redakteur Ingo Schneider

Über die Hotelbaupläne für das Areal des Café Rheinanlagen in Koblenz wird wohl schon bald der Stadtrat entscheiden, nach RZ-Informationen möglicherweise sogar noch vor der Kommunalwahl im Mai. Derzeit werden die Pläne von Investor Kenan Tayhus in den Fraktionen vorgestellt. Am Ende läuft es auf eine politische Entscheidung hinaus, deren Ausgang derzeit noch schwer zu beurteilen ist.

Klar ist: Bislang scheiterten die Pläne, die Tayhus mit der eigens gegründeten Kaiserin Augusta Hotel und Gastronomie GmbH umsetzen möchte, an dem Bebauungsplan Nummer 126. Dieser regelt, was auf dem Gelände möglich ist und was nicht. Dieser Bebauungsplan ist nach einem Ratsbeschluss und der öffentlichen Bekanntmachung am 27. Juni 2011 in Kraft getreten. Und er ist weiterhin uneingeschränkt rechtsverbindlich, wie Baudezernent Martin Prümm auf Nachfrage der RZ betont.

Daran ändert auch die Normenkontrollklage nichts, die Tayhus im Juni 2012 gegen den Bebauungsplan beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht hat, innerhalb der vorgeschriebenen Jahresfrist. Diese Klage könnte zwar dazu führen, dass das OVG diesen für unwirksam erklärt. Aber in der Zwischenzeit gilt der Plan weiter. Zwei Möglichkeiten gibt es, wie sich daran etwas ändern könnte: durch das angesprochene Urteil im Normenkontrollverfahren oder durch einen neuen Bebauungsplan. Das hatte Baudezernent Martin Prümm zuletzt im November in einem Schreiben an die Bürgerinitiative (BI) Bebauungsplan "Café Rheinanlagen" bekräftigt.

Und dementsprechend zweigleisig fährt Tayhus auch: Neben dem anhängigen Gerichtsverfahren bereitet er derzeit den Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor, der grünes Licht für sein Projekt geben könnte. Daher auch die Tour durch die Fraktionen. Denn: "Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans oder die Änderung des Bebauungsplans ist ein Beschluss durch den Stadtrat in öffentlicher Sitzung." Das hatte Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig bereits mit einem Schreiben an die BI im November 2012 betont. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wäre dann auch die Öffentlichkeit zu beteiligen, und es wären alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen. Die Normenkontrollklage vor dem OVG ruht derzeit, darauf hatten sich Stadt und Investor nach dessen Antrag im Oktober 2012 verständigt, da man, so die Stadt, damals in Verhandlungen mit dem Ziel einer Einigung eingetreten sei. Die Stadt betonte mehrfach auf verschiedene Nachfragen, es gebe einfach keinen Grund für die Stadt, den Fortgang einer Normenkontrollklage gegen einen bestandskräftigen Bebauungsplan zu forcieren. Zuletzt war eine weitere Verlängerung dieses Zustands beantragt worden. Das Verfahren ruht jetzt bis Ende März 2014. Solange es ruht, tritt eine Verjährung der Klage nicht ein, sie kann jederzeit aufgerufen und fortgesetzt werden.

Für die BI ist es völlig unverständlich, warum die Stadt diesen Zustand weiter mitmacht, warum sie nicht auf eine Fortsetzung und einen Abschluss des Verfahrens drängt. Es gehe doch nur darum, dass es keinen Aufruhr gibt, wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass mit dem Bebauungsplan alles in Ordnung ist, sagt BI-Mitglied Kurt Hoffmann im Gespräch mit der RZ. Die BI ist überzeugt, dass es ohne ein solches Urteil des OVG wesentlich leichter sei, einen neuen Bebauungsplan politisch durchzusetzen. Und dagegen wehrt sich die BI. Das sei nichts Persönliches gegen Kenan Tayhus. Aber der geplante Bau widerspreche allem, was für dieses wichtige Areal immer vorgesehen war. Es handele sich nicht um einen Bauplatz, sondern um den Teil einer wichtigen Denkmalzone, einen Platz der Erholung und sozialen Begegnung für die Bürger, wie es schon Kaiserin Augusta verfügt habe. Die geplante Bebauung passe da einfach nicht hin. Hoffmann: "Das kann man rechtlich ändern, aber will man das?"

Die klare Forderung der BI lautet: Die Politik soll dafür sorgen, dass der Stillstand im Normenkontrollverfahren endlich endet und es zu einem Urteil kommt. Und sie soll vor allem dafür sorgen, dass am Ende nichts entschieden wird, das dem Charakter dieses wichtigen Ortes schadet. Abzuwarten bleibt, wie die Mehrheit im Rat am Ende zu den Hotelplänen stehen wird.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 11589


<script src="https://jsc.adskeeper.com/r/s/rssing.com.1596347.js" async> </script>