Koblenz - Es bleibt dabei: Jakob Starck darf das Freibad Oberwerth nicht durchqueren, um an der Nordspitze des Oberwerths zu angeln. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat jetzt die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt
Starck ist also auch in der nächsten Runde mit seiner Klage gegen die Stadt Koblenz gescheitert. Starck darf auf 60 Rheinkilometern angeln – die entsprechende Erlaubnis hat er. Er will allerdings unbedingt am nördlichen Ende des Oberwerths seinen Haken ins Wasser werfen, weil „dies der einzige Platz in Koblenz ist, an dem man noch Raubfische angeln kann". Die Stadt Koblenz verweigert ihm das Betretungsrecht des Freibades. Und dabei bleibt es nun auch.
Bereits das Verwaltungsgericht Koblenz hatte Starcks Klage gegen die ablehnende Entscheidung der Stadt Koblenz mit der Begründung abgewiesen, dass der Kläger auf den Zugang über das Freibadgelände nicht angewiesen sei, weil er den Rhein bereits über öffentliche Wege erreichen könne, wenn auch an anderer Stelle. Das OVG bestätigte diese Entscheidung im Ergebnis, teilte es am Freitag mit.
Zwar dürfe der Angler nicht einfach auf Zugangsmöglichkeiten an anderen Stellen des Gewässers verwiesen werden, ihm stehe das begehrte Uferzugangsrecht aber mit Rücksicht auf die Interessen der Grundstückseigentümer nicht zu, heißt es in der Begründung.
Bereits der Gesetzgeber habe im Landesfischereigesetz ein Betretungsrecht ausgeschlossen, wenn der betroffene Grundstücksteil zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehöre oder Teil einer gewerblichen Anlage sei. Und genau diese Ausschlussgründe liegen nach Ansicht des OVG hier vor: Der Kläger wollte zum einen auf dem Gelände des Freibades eine solche zum Haus- und Wohnbereich gehörende Fläche in Anspruch nehmen (bei der Hausmeisterwohnung).
Zum anderen handele es sich bei dem auf dem Grundstück betriebenen Freibad eben um eine gewerbliche Anlage. Ob außerdem dem Uferzugangsrecht zwingende Vorschriften des Naturschutzrechts entgegenstünden, wie es die Stadt geltend gemacht hatte, konnte für die Entscheidung offen bleiben. red