Koblenz - Das Koblenzer Amtsgericht verurteilte einen 23-jährigen gelernten Kaufmann wegen Beihilfe bei einer versuchten räuberischen Erpressung und Falschaussage vor Gericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten sowie einer Geldstrafe von 1200 Euro.
Die Festnahme war hollywoodreif: Mit mehreren Autos keilte die Polizei im Juli vergangenen Jahres einen BMW an der Kreuzung am Wöllershof in Koblenz ein und nahm ein Gangstertrio fest. Nachdem die beiden Haupttäter, zwei Koblenzer im Alter von 23 und 26 Jahren, bereits wegen versuchter räuberischer Erpressung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren, stand nun der Dritte vor dem Koblenzer Amtsgericht. Angeklagt war der 23-jährige Koblenzer wegen Mittäterschaft bei einer versuchten räuberischen Erpressung. Von seinem Handy wurde das Opfer - ein Berufsschüler, der im Unterricht geprahlt hatte, 7000 Euro auf seinem Konto zu haben - von den beiden Haupttätern angerufen und mit SMS traktiert.
Das Koblenzer Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Pitz verurteilte nun den 23-jährigen gelernten Kaufmann wegen Beihilfe bei einer versuchten räuberischen Erpressung und Falschaussage vor Gericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten sowie einer Geldstrafe von 1200 Euro. Der Angeklagte muss ein Jahr lang jeden Monat 100 Euro von seinem Gehalt an das Koblenzer Kinderhospiz überweisen.
Was die Beihilfe betrifft, betonte das Gericht, dass der Angeklagte zwar das Opfer, ein Mitschüler von ihm, nicht angerufen habe, dafür aber den entscheidenden Tipp gab. "Sie hatten das Wissen, die anderen beiden die nötige kriminelle Energie", betonte Richter Wolfgang Pitz gegenüber dem Angeklagten.
Im Prozessverlauf hatten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht darauf geeinigt, dass beim Angeklagten keine Mittäterschaft, sondern nur Beihilfe zu einer räuberischen Erpressung vorliege. So habe der 23-Jährige, der in Jugendjahren wegen Drogendelikten bereits eine Verwarnung erhalten hatte, auch kein Interesse an der zu erwartenden Beute aus der Erpressung gehabt.
Allerdings stammte das Butterflymesser, das die Polizei bei der Durchsuchung des BMW fand, von ihm. Da der Angeklagte einer geregelten Arbeit nachgeht und in geordneten Verhältnissen lebt, bescheinigten ihm sowohl Richter Wolfgang Pitz als auch Oberstaatsanwalt Ralf Tries eine günstige Sozialprognose. Richter Pitz gab ihm allerdings zum Abschluss mit auf dem Weg, dass er bei der Wahl seiner Freunde und Bekannten zukünftig vorsichtig sein solle.
Peter Karges