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Factory-Outlet-Center (FOC) am ICE-Bahnhof Montabaur: In der Region regt sich Widerstand - auch in Koblenz.

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Koblenz/Region - Der Baugrund ist untersucht, der erste Spatenstich nur noch eine Frage der Zeit. Ende 2014 soll das umstrittene Factory-Outlet-Center (FOC) am ICE-Bahnhof Montabaur fertig sein.  In der Region regt sich Widerstand - auch in Koblenz.

KDer Baugrund ist untersucht, der erste Spatenstich nur noch eine Frage der Zeit. Ende 2014 soll das umstrittene Factory-Outlet-Center (FOC) am ICE-Bahnhof Montabaur fertig sein. Wenn es nach dem Investor und der örtlichen Stadtverwaltung ginge, könnten die geplanten 75 Geschäfte an zwölf (!) Sonntagen im Jahr geöffnet werden. In der Region regt sich Widerstand gegen diese Pläne - auch in Koblenz.

"Wir sind ausdrücklich dagegen. Das werde ich der Landesregierung und den Kollegen der nachbarschaftlichen Gebietskörperschaften mitteilen", betont Joachim Hofmann-Göttig. Der Oberbürgermeister erinnert damit noch einmal an den Beschluss des Koblenzer Stadtrats. Demnach wurde die Verwaltung beauftragt, sich in Mainz für eine Nichtgenehmigung der Ausnahme einzusetzen (die RZ berichtete). Denn laut Ladenöffnungsgesetz sind grundsätzlich nur vier Sonntage möglich, wobei in Bereichen von Bahnhöfen und Flughäfen Ausnahmen zulässig sind - allerdings nur, wenn die Geschäfte tatsächlich den Bedarf von Reisenden decken. Aus Sicht von Citymanagerin Nicole Volmer ist die Argumentation in Montabaur vor diesem Hintergrund abenteuerlich.

Markenkleidung, Schuhe und Accessoires direkt vom Hersteller: Das sind nach Darstellung der Betreiber die Vorzüge der FOCs. Und Obwohl die geplante Anlage in Montabaur im Vergleich zu Wertheim klein ist, sollen die Geschäfte auf einer Verkaufsfläche von insgesamt 10 000 Quadratmetern bis zu zwei Millionen Besucher jährlich anziehen. Der niederländische Betreiber Sable International rechnet mit einem Gesamtumsatz der neuen Geschäfte von mindestens 53 Millionen Euro. Aus Sicht der Montabaurer Kämmerei dürfte das eine reizvolle Perspektive sein, zumal es auch um Investitionen in Höhe von 50 Millionen Euro und 200 Arbeitsplätze geht. Auch wenn seit 2004 immer wieder Versuche unternommen wurden, das Center auf dem Rechtsweg zu verhindern, gab es bestenfalls Teilerfolge. Denn das FOC, dessen Gesamtfläche entgegen der früheren Vorstellungen bereits "abgespeckt" wurde, ist in seiner jetzigen Form zulässig, da es die Vorgaben der Landesentwicklungspläne III und IV nicht verletzt, da Montabaur den Status eines Mittelzentrums hat. Das bestätigt auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz. Allerdings warnt Richard Hover vor einer Wettbewerbsverzerrung. "Es kann nicht sein, dass der eine das darf und der andere das nicht darf", betont der Leiter der IHK-Geschäftsstelle Montabaur. Der Geschäftsführer weist auch darauf hin, dass die Diskussion emotional aufgeheizt ist. Er vermisst zudem, dass die Akteure zu wenig miteinander sprechen, und hofft auf ein Arrangement. Doch genau danach sieht es nicht aus. Die Front der Gegner steht - von Limburg über Westerburg bis an den Mittelrhein.

Beim Stadtforum "Alle lieben Koblenz" feilt man unterdessen an einem Positionspapier. Für den Vorsitzenden Christoph Krepele ist klar: In Montabaur wird mit dem Argument ICE-Bahnhof etwas an den Haaren herbeigezogen. "Neueinkleiden zum Reiseantritt: Das würde man vorher machen. Sonntagsöffnungen dort würden Umsätze im Textilbereich und in angrenzenden Bereichen abschöpfen - zulasten des stationären Handels im Großraum", so Krepele wörtlich, der auch die Politik kritisiert, immer wieder vor Großinvestoren einzuknicken. Auch warnt er vor Sonderrechten für ausländischer Betreiber, die zunehmend auf den deutschen Markt drängen. Das hat für Christoph Krepele vor allem einen Grund: In anderen Ländern haben FOCs ihre einstige Magnetwirkung längst verloren.

Reinhard Kallenbach

Das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz

Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz wird die Öffnung der Verkaufsstellen an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr zugelassen. Kommunen haben zudem die Möglichkeit, die Ladenöffnungszeiten an bis zu acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr des folgenden Tages zu erweitern. An Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen gilt dies grundsätzlich nur bis 24 Uhr.

Zur "Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals" müssen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Pro Jahr dürfen Gemeinden maximal vier verkaufsoffene Sonntage mit Ladenöffnungszeiten bis zu fünf Stunden freigeben. Im Bereich von Bahnhöfen und Flughäfen sind Ausnahmen möglich, die beim Mainzer Ministerium für Arbeit, Soziales und Demografie beantragt werden müssen. Der Vollzug des Gesetzes liegt bei den Kommunen. ka


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