Rübenach - Seit Jahren kämpfen die Rübenacher für weniger Verkehrslärm vor ihrer Haustür - vergeblich. Jetzt wollen Bürger vor Gericht ziehen.
Ermutigt werden sie von einem Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts: Kürzlich gab es einem Plaidter recht, der gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt hatte. Der Landesbetrieb Mobilität muss nun die Straße vor seinem Haus sanieren, da hier durch bauliche Mängel Lärmgrenzwerte überschritten werden.
Entscheidender Punkt für Rüdiger Neitzel und seine Mitstreiter von der Bürgerinitiative (BI) Lebenswertes Rübenach: "Das Gericht erkennt an, dass staatliche Stellen die körperliche Unversehrtheit zu schützen haben", so der Vorsitzende der BI. Und in diesem Punkt fühlen sich die Anwohner der Aachener Straße in Rübenach, aber auch der Trierer und Rübenacher Straße in Metternich beeinträchtigt. Bis zu 12 000 Fahrzeuge fahren nach Zählungen der BI Tag für Tag durch den Ort. Die Anwohner klagen über Schlaflosigkeit und Nervosität durch die Lärmbelastung, außerdem kam es schon zu Unfällen, wenn Bürger die Straße überqueren wollten.
Schon im Jahr 2005 hatte die Stadt eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, an deren Ende drei Handlungsempfehlungen standen: Die Ortsdurchfahrt Rübenach - die Aachener Straße - soll für den Lkw-Verkehr gesperrt werden. Die Vorfahrtregelung an der Kreuzung, an der man zur Autobahnauffahrt und zum Industriepark A 61 abbiegt, soll so geändert werden, dass nicht mehr die Fahrer geradeaus nach Rübenach Vorfahrt haben, sondern die, welche die L 52 hochfahren. Die Ortsdurchfahrt soll zudem umgestaltet werden, etwa durch Kreisverkehrsanlagen. Seither drängen die Bürger auf die Umsetzung, doch passiert ist nichts.
Zuletzt erhielt der BI-Vorsitzende im Oktober ein Schreiben von Baudezernent Martin Prümm, der ausführt, dass Verkehrsverbote straßenrechtlich nicht möglich seien. Auf Anfrage der FDP antwortete die Stadt, dass geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen wie Fahrbahneinengungen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen von der Oberen Straßenverkehrsbehörde "sehr kritisch" gesehen würden. Und auf Anfrage der RZ wiederholt die Verwaltung: "Es gibt faktisch keine verkehrsrechtlichen Möglichkeiten, den Durchgangsverkehr aus Rübenach zu verbannen." Es fehle auch an einer funktionierenden Umleitung.
"Die Koblenzer Stadtverwaltung stellt sich seit Monaten dumm", kritisiert hingegen Neitzel. Er und andere Anwohner auch aus der Rübenacher und der Trierer Straße hatten Anträge auf Schutz vor Verkehrslärm gestellt, auf Antworten mussten sie monatelang warten oder tun es zum Teil heute noch. "Bisher waren wir immer der Meinung, mit Argumenten überzeugen zu können", so der Vorsitzende der BI, "nun bleibt uns nichts anderes mehr, als zu klagen."
Das Schreiben des Baudezernenten auf Neitzels Anfrage wertet dieser als negativen Bescheid auf seinen Antrag, gegen den er mittlerweile Widerspruch eingelegt hat. Sobald er den Widerspruchsbescheid bekommen hat - laut Stadt soll eine Antwort fristgerecht verschickt werden - soll der Fall vors Verwaltungsgericht kommen. "Wir wollen nur die Hilfe, die uns zusteht", betont Peter Röser, Anwohner und Mitglied der BI. Neitzels Klage soll der Initiative als Muster dienen, nach dem weitere Anwohner Klage einreichen wollen.
Stephanie Mersmann