Von einer zunehmenden Verschlammung des Weihers sowie des Rotherbachs, der das Gewässer mit Frischwasser versorgt, weiß etwa Anwohner Werner Dietz zu berichten.
Seine Kritik richtet sich an die Adresse der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als Obere Naturschutzbehörde: "Die SGD Nord ist der Ansicht, die Entschlammung würde 1,7 Millionen Euro kosten. Dabei bin ich mir sicher, dass das auch für 50 000 Euro geht", meint Werner Dietz.
Die angesprochene SGD erklärt zunächst, dass der Rotherbach zu 15 Prozent im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz steht. "Zur Sicherstellung des Wasserzuflusses aus dem Saynbach und im Rahmen der Aktion ,Lachs 2000‘ wurde im Jahr 1998 das zugehörige ehemalige Wehr im Rahmen einer Planfeststellung umgebaut." Und die Behörde stellt fest: "Die Speisung des künstlichen Gewässers ist auch nach Umbau der Wehranlage hydraulisch hinreichend gewährleistet. Wie häufig bei künstlich angelegten Mühlengräben kommt es aufgrund des geringen Gefälles zu Verlandungstendenzen, sodass es der regelmäßigen Räumung bedarf, um eine langsame Verschlammung zu vermeiden."
Die SGD habe im Jahr 2011 ein Gutachten zur Ermittlung des Sanierungsaufwandes in Auftrag gegeben. Ergebnis: Die Kosten dafür wurden auf 1,7 Millionen Euro geschätzt. "Darüber hinaus wird der jährliche Unterhaltungsaufwand mit etwa 50 000 Euro veranschlagt", heißt es aus der SGD-Pressestelle. Und weiter: "Aufgrund der untergeordneten wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Bedeutung des Hüttenweihers und des Rotherbaches wird kein Bedarf zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme gesehen." Klartext: Hüttenweiher und Rotherbach sind nicht wichtig genug, um eine solch große Ausgabe zu begründen.
Genau diese Antworten erhielt der Landtagsabgeordnete Josef Dötsch bereits im April 2012 aus dem Umweltministerium, nachdem er eine Kleine Anfrage zu den künftigen Pflegemaßnahmen rund um den Hüttenweiher an die Landesregierung gestellt hatte. "Damit gebe ich mich allerdings nicht zufrieden", kündigt der CDU-Politiker an. "Das Thema werden wir im nächsten Jahr wieder auf den Tisch bringen. 1,7 Millionen Euro für die Sanierung sind völlig überzogen." Auch Anwohner Werner Dietz will mit seinen Ideen weiter um eine nachhaltige Lösung für einen schlammfreieren Rotherbach kämpfen, kündigt er an.
Droht dem Naturschutzgebiet auch aus anderer Richtung Gefahr? Diese Befürchtung hat zumindest ein anonymer Hinweisgeber, vermutlich ein Anwohner, der sich per E-Mail an die RZ gewandt hat. Grund sei ein Neubau am Röttchenshammer auf einem Grundstück, das unmittelbar an den Weiher grenzt. "Im Rahmen von Baumaßnahmen und Gartengestaltungen im beziehungsweise angrenzend an den Bereich wird seit Wochen und Monaten mehr und mehr gar in der Brut- und Laichzeit der Uferbewuchs plattgemacht und durch gebietsfremde Pflanzen ,ersetzt‘", schreibt der "Anonymus", der außerdem kritisiert, dass der Boden mit Torf "entwertet wird" und eine Folienabdeckung, unter der Jungfrösche und Kleingetier zugrunde gehen, eine Wiederbepflanzung verhindert.
Familie Haß, die das besagte Grundstück erworben hat und dort gebaut hat, zeigt unserer Zeitung ihren Garten. "Wir haben tatsächlich eine große Brombeerhecke gerodet und dort anschließend eine Plane ausgelegt. Diese reicht aber genau bis zu den Grenzsteinen unseres Grundstücks, welche auf der Uferbegrenzung des Weihers stehen", sagt Silvia Haß. Die Plane reicht also nicht ins Wasser hinein, davon hat sich auch das Referat Naturschutz des Kreises Mayen-Koblenz nach einer - ebenfalls anonymen - Anzeige überzeugt.
Die Rodungen seien im Rahmen verlaufen, und eine Bank am Ufer sei auf Aufforderung ein Stück zurückgesetzt worden, bestätigt die Kreisverwaltung der RZ. "Die Hecke haben wir im Januar gerodet, aus Rücksicht auf die Brutzeit der Vögel", ergänzt Silvia Haß. "Und ,gebietsfremde Pflanzen‘ haben wir hier am Ufer auch nicht eingesetzt." Zwischen den Grenzsteinen des Baugrundstücks und des Weihers, mit dem das Naturschutzgebiet erst beginnt, liegt übrigens noch ein rund vier Meter breiter Streifen, der der Stadt Bendorf gehört. "Es ist also alles in Ordnung", bestätigt die Kreisverwaltung.
Jennifer de Luca
Das Naturschutzgebiet Hüttenweiher Bendorf
Im Jahr 1985 wurden der Hüttenweiher und ein Teil des Rotherbaches durch die Bezirksregierung zum Naturschutzgebiet erklärt. Es hat eine Größe von circa einem Hektar. Schutzzweck ist die Erhaltung des Hüttenweihers mit seiner Umgebung als Lebensraum seltener, in ihrem Bestande bedrohter wild wachsender Pflanzenarten und wild lebender Tierarten. Als landespflegerischer Ausgleich für den Gewerbepark Concordiahütte wurde vor einigen Jahren ein Abschnitt des Unterlaufs des Rotherbaches renaturiert. Der Rotherbach ist ein künstliches Gewässer dritter Ordnung und diente ursprünglich der Speisung des Hüttenweihers der Concordia- hütte in Bendorf. Die zugehörige Wehranlage im Saynbach wurde im Jahr 1998 durch die Bezirksregierung "fischdurchgängig" umgestaltet. Die Maßnahme diente der Umsetzung internationaler Verpflichtungen im Rahmen des Wiederansiedlungsprogramms "Lachs 2000". jdl