Rheinbrohl/Koblenz – Wem gehört das Trinkgeld? Um diese Frage ging es bei einer Verhandlung am Arbeitsgericht Koblenz. Die Klägerin, eine Studentin aus Rheinbrohl (Kreis Neuwied), bekam Trinkgelder in Höhe von 180,20 Euro zugesprochen, die ihr der ehemalige Arbeitgeber, ein Gaststättenbesitzer aus der Verbandsgemeinde Bad Hönningen, zahlen musste.
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