VG Weißenthurm - Die Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Weißenthurm sind technisch entsprechend dem Risikopotenzial in den einzelnen Ortschaften gut ausgerüstet. Das hat eine Untersuchung ergeben, die das Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) in regelmäßigen Zeitabständen vorschreibt. Das LBKG regelt zunächst einmal, dass die Verbandsgemeinden im Land zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz sowie in der allgemeinen Hilfe eine den örtlichen Verhältnissen angepasste leistungsfähige Feuerwehr aufstellen müssen.
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