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Drei Kinder sexuell missbraucht: Vier Jahre Haft für Koblenzer

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Koblenz - Das Urteil im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist gefallen. Die 9. Strafkammer des Landgerichts Koblenz verurteilte einen 47-jährigen Koblenzer zu vier Jahren Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von drei Kindern in 28 Fällen.

Von unserem Mitarbeiter Peter Karges

Das Urteil im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist gefallen. Die 9. Strafkammer des Landgerichts Koblenz unter dem Vorsitz von Richterin Monika Fay-Thiemann verurteilte einen 47-jährigen Koblenzer zu vier Jahren Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von drei Kindern in 28 Fällen. Das Gericht sah es unter anderem als erwiesen an, dass der Angeklagte die Kinder im Intimbereich berührt hat.

Opfer des Missbrauchs war in 27 Fällen ein Geschwisterpaar und in einem Fall eine Freundin von einem der beiden Mädchen. Von der jüngeren der beiden Schwestern ist der Angeklagte der Patenonkel. Das Vertrauensverhältnis, das die Eltern zu dem Angeklagten gehabt hätten, sei in übelster Weise missbraucht worden, betonte der Vertreter der Nebenklage, Gerhard Prengel.

"Ich habe die Mädchen nicht angefasst"

Staatsanwalt Thorsten Kahl hatte in seinem Plädoyer fünf Jahre Haft gefordert. Er betonte, dass die Kinder im Verlauf des Prozesses keinen Belastungseifer gezeigt hätten und dass es keinen Grund gebe, an der Wahrheit ihrer Aussagen zu zweifeln. Die Nebenklage hatte eine mindestens ebenso hohe Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. "Ich habe die Mädchen nicht angefasst", betonte der 47-jährige, bislang nicht vorbestrafte Koblenzer in seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung.

Das Gericht hob in seiner Urteilsbegründung hervor, dass es keinen Gründe sähe, den Aussagen der Kinder nicht zu glauben. Es verwarf damit das Plädoyer der Verteidigung. Diese hatte suggeriert, die Aussagen der Kinder stünden in einem Zusammenhang mit einem Streit wegen eines Autos zwischen dem 47-jährigen Angeklagten und den Eltern der beiden Mädchen. Das Gericht verwarf diese These allein schon deshalb, weil dann auch das dritte Missbrauchsopfer Teil eines Komplotts hätte sein müssen.

Unsittliche Berührung abgewehrt

Und auch ein viertes Mädchen, das im Prozessverlauf ausgesagt hatte, es habe einen Versuch unsittlicher Berührungen durch den Angeklagten abgewehrt, hätte dann einem solchen Komplott angehören müssen, führte das Gericht aus. Dass die Kinder die Übergriffe, die vor dem Jahr 2010 lagen, erst im vergangenen Jahr erzählten, sei, so das Gericht, ebenfalls nichts Außergewöhnliches.

Der Angeklagte hat im Sommer 2010 geheiratet. Auch diese Ehe wurde im Prozessverlauf mehrfach thematisiert. Vor dem Ende der Beweisaufnahme wurde ein Auszug des Einwohnermeldeamtes vorgelesen, der besagt, dass die Ehepartner schon nach äußerst kurzer Zeit verschiedene Wohnungen hatten. Die Ehefrau des Angeklagten hatte gegenüber unserer Zeitung betont, dass sie stets ausgesagt habe, die Ehe sei schon unmittelbar nach der Hochzeit in die Brüche gegangen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch innerhalb einer Woche angefochten werden.


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