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Zoff am Bahnhof in Koblenz: Mann schlägt mit Krücke zu

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Koblenz - Streitereien und körperliche Auseinandersetzungen in der Nähe von Bahnhöfen sind für einen 48-Jährigen Angeklagten, der seit mehr als zwei Jahrzehnten quer durch Deutschland unterwegs ist, nichts Neues. Jetzt steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht.

Von unserem Mitarbeiter Peter Karges

In der Gegend von Bahnhöfen stranden oftmals Reisende, die nicht unbedingt ein festes Ziel haben. Bei einem jetzt 48-Jährigen dürfte dies am 6. Februar 2012 ähnlich gewesen sein, als er sich mit seinem Hund vor einem Discounter in der Nähe des Koblenzer Hauptbahnhofs aufhielt. Dort geriet er mit einem Pärchen in einen handfesten Streit. Deshalb muss er sich nun vor der 9. Strafkammer des Koblenzer Landgerichts unter dem Vorsitz von Richterin Monika Fay-Thiemann verantworten - wegen gefährlicher Körperverletzung.

Auslöser des Streits soll ein kleiner Hund gewesen sein, den der Angeklagte bei sich hatte. Eine heute 20-Jährige beschuldigte ihn damals, dass er ihn misshandeln würde. "Er hat den Hund so hinter sich hergezogen, dass das Tier fast über die Straße flog", sagte die junge Frau nun vor Gericht, wo sie als Zeugin aussagte. Nach einem Wortgefecht sei der Streit eskaliert. "Der Angeklagte nahm dann seine Krücke und schlug auf meinen Lebensgefährten, der sich zum Schutz vor mich gestellt hatte, ein", berichtete die Zeugin. Durch diesen Schlag sei ihr Lebensgefährte am Ohr verletzt worden.

Streitereien und körperliche Auseinandersetzungen in der Nähe von Bahnhöfen sind für den Angeklagten, der seit mehr als zwei Jahrzehnten quer durch Deutschland unterwegs ist, nichts Neues. Dies zumindest beweist sein Vorstrafenregister, das mehr als 40 Verurteilungen auflistet. Die Delikte gleichen sich dabei immer wieder: Beleidigung von Polizeibeamten gehören ebenso dazu wie Körperverletzungen, die vielfach unter dem Einfluss von Alkohol geschahen. In einem Fall biss sein Hund, den der betrunkene Angeklagte aufgestachelt hatte, gleich mehreren Reisenden ins Bein. Außerdem zählen zu seinen Vorstrafen Diebstähle, beispielsweise von Fahrrädern oder Mercedes-Sternen, Fahren ohne Fahrausweis oder Hausfriedensbruch. Den beging der Angeklagte unter anderem, obwohl er sich trotz Verbot innerhalb eines Bahnhofsgebäudes aufhielt.

Die meisten Taten spielten sich in Norddeutschland ab, wo der Angeklagte aufwuchs, in Berlin oder an der Rheinschiene. Letztere spielte vor allem im Hinblick auf seinen Drogenkonsum eine bedeutende Rolle, denn der Angeklagte wurde in der Vergangenheit gleich mehrfach an der deutsch-niederländischen Grenze mit Haschisch erwischt. In Süddeutschland mussten sich die Gerichte bislang vergleichsweise wenig mit dem 48-Jährigen beschäftigen.

Neben der gefährlichen Körperverletzung in Koblenz muss der Angeklagte sich auch wegen zwei weiterer Streitereien am Mainzer und am Kölner Hauptbahnhof rechtfertigen. Sowohl in Mainz als auch in Köln soll er dabei mit seiner Krücke andere Passanten geschlagen haben.

Der Prozess wird am Montag, 17. Januar, fortgesetzt. Dann soll unter anderem ein Zeuge aussagen, der zu den Geschehnissen in Köln befragt werden soll.


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